BackTrack 4 - USB-Stick
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- Artikel-Nr.: LI18367
auf jeden USB-HDD (USB-Festplattenlaufwerk) -bootfähigen Computer startbar. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Computer das booten von USB-HDD unterstützt.
Es ist keinerlei Installation auf Festplatte notwendig. Mit diesen Stick können Sie Ihr eigenes Betriebssystem an jedem Rechner mit USB-HDD Unterstützung verwenden, und damit im Internet surfen, Email verschicken, Texte verfassen, natürlich Ihre Daten direkt auf dem USB-Stick speichern und vieles mehr.
Backtrack 4, Codename [pwnsauce] nutzt einen Kernel 2.6.30.9 und enthält als grafische Umgebung KDE 3.5.10 sowie eine große Anzahl Sicherheitswerkzeuge. Zu diesen zählen diverse Schwachstellenscanner (u.a. OpenVAS, optional Nessus), Sniffer (u.a. Ettercap, Wireshark, Hamster), forensische Analysewerkzeuge, Penetrationstools, Portscanner (nmap, Zenmap) und Analyseprogramme für Web-Applikationen. Weiterhin sind Passwortcracker, Werkzeuge zum Überprüfen von Wlan, Bluetooth und RFID, Penetrations-Frameworks und Programme zur Analyse von VoIP oder für Reverse Engineering an Bord. Laut den Entwicklern ist Backtrack die umfangreichste Distribution ihrer Art. Für die »gewöhnliche« Nutzung sind die Browser Firefox, Konqueror und Lynx, ein PDF-Betrachter, der Feedreader Liferea sowie der Multimessenger-Client Kopete und IRC-Client XChat standardmäßig enthalten.
Ihre Anpassungen am System wie z.B. die Anpassungen am Desktop werden (im persistent Modus) automatisch gespeichert. BackTrack Die Besonderheit von BackTrack ist die umfassende Sammlung von Tools für Netzwerk-Sicherheit, Penetration Testing (Suchen nach Sicherheitslücken) und Exploits (Ausnutzen von gefundenen Sicherheitslücken). Weitere Inhalte der CD sind Server-Programme wie vsFTPD, Apache und Snort, eine Entwickler-Toolbox, Archive von SecurityFocus und anderen Webseiten und eine grafische Oberfläche. Wer allerdings mehr als nur die Sicherheit des eigenen/privaten Netzes testen will, sollte den hierzulande seit Anfang des Jahres gültigen Hackerparagraphen beachten. Nicht alles was technisch möglich ist, bleibt auch straffrei "Hinsichtlich des Hackerparagraphens dürften Sicherheitsexperten genügend Raum haben, BackTrack zum Testen von Lücken einzusetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings nach einhelliger Meinung, dass die “gutartige Tätigkeit” ausführlich dokumentiert wird. Beim Angriff auf Unternehmensnetze müsse obendrein das schriftliche Einverständnis der betroffenen Firma vorliegen."